Thema: Berlin: Briefmarken mit Prüfzeichenfälschung "Georg Bühler"
bovi11 Am: 19.12.2018 19:33:11 Gelesen: 9793# 5@  
@ Cantus [#4]

Zunächst: Betrug ist immer vorsätzlich; wer einen Dritten nicht vorsätzlich schädigt, betrügt nicht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Den Vorsatz nachzuweisen, ist in dem dargestellten Fall nicht möglich.

Ob ggf. zivilrechtliche Ansprüche bestehen, läßt sich mit den dargestellten Sachen nicht beurteilen.
 
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