@ Cantus
[#4]Zunächst: Betrug ist immer vorsätzlich; wer einen Dritten nicht vorsätzlich schädigt, betrügt nicht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.htmlDen Vorsatz
nachzuweisen, ist in dem dargestellten Fall nicht möglich.
Ob ggf. zivilrechtliche Ansprüche bestehen, läßt sich mit den dargestellten Sachen nicht beurteilen.