Thema: Berlin: Briefmarken mit Prüfzeichenfälschung "Georg Bühler"
bovi11 Am: 25.12.2018 12:07:52 Gelesen: 9228# 17@  
@ Detlev0405 [#16]

Die Beschreibung ist in jedem Fall irreführend.

Fotos sind im Onlinehandel stets wesentliche Bestandteile des Angebots. Hier eine einschlägige Entscheidung des OLG Hamm zu dem Thema:

https://openjur.de/u/854353.html

Der Irreführungstatbestand ist vergleichbar.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12329
https://www.philaseiten.de/beitrag/193838