Thema: DDR: Einschreiben
Totalo-Flauti Am: 29.12.2018 20:06:17 Gelesen: 63409# 121@  
Liebe Sammlerfreunde,

bis zum Erlaß des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen und der Anordnung über den Postdienst vom 3.April 1959 galten die alten Postgesetze und Postordnungen des Deutschen Reiches in der DDR mit gewissen Einschränkungen weiter. Ich habe jetzt einen Einlieferungsschein vom 7.7.1951. Auf diesem wurden 20 Pfennige verklebt. Ich würde mich bei Euch vergewissern wollen, dass es sich hier um Gebühren handelt, die bei Einlieferung von Einschreibsendungen außerhalb der üblichen Postschalterstunden (§ 32 Abs.8 Postordnung v. 20. Januar 1929) anfielen. Wurden die Gebühren auf dem Einlieferungsschein verklebt? Mit der neuen Postordnung kostete der Service nach Schalterschluß 40 Pfennige. Da habe ich aber noch nie einen Beleg gesehen.

Mit lieben Sammlergrüßen

Totalo-Flauti.


 
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