@ Totalo-Flauti
[#121]im Teil C der Allgemeinen Dienstanweisung für das Post- und Fernmeldewesen heißt es unter anderem
§ 10 Einlieferungsbescheinigung
Einlieferungsbescheinigungen sind im allgemeinen nach dem Buchen von Sendungen ..... anzufertigen.
a) auf Antrag
über gewöhnliche Päckchen und Pakete ohne Nachnahme
Für Bescheinigungen auf Antrag wird eine Gebühr erhoben und auf dem Einlieferungsschein oder im Einlieferungsbuch in Freimarken verrechnet.
Ich lese 1 Paket 5 kg 300 g
Von der anderen Seite der Grenze zeige ich einen Einlieferungsschein über ein Eilpäckchen.
Gruß Rainer