Thema: DDR: Einschreiben
Rainer HH Am: 30.12.2018 00:00:10 Gelesen: 63369# 124@  
@ Totalo-Flauti [#121]

Ich würde mich bei Euch vergewissern wollen, dass es sich hier um Gebühren handelt, die bei Einlieferung von Einschreibsendungen außerhalb der üblichen Postschalterstunden (§ 32 Abs.8 Postordnung v. 20. Januar 1929) anfielen. Wurden die Gebühren auf dem Einlieferungsschein verklebt? Mit der neuen Postordnung kostete der Service nach Schalterschluß 40 Pfennige. Da habe ich aber noch nie einen Beleg gesehen.

Zeigen kann ich Dir einen Beleg aus meinem Sammelgebiet "Heuss" (aber irgendwie gehört das hier nicht hin). ;)



Gruß Rainer
 
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