Rücklauf einer unzustellbaren Infopost-Sendung mit dem Stempel
"Zurück - Zustellung nicht möglich, weil ( ) Briefkasten überfüllt (x) Empfangsvorrichtung unbrauchbar/nicht zugänglich ( ) ___ Gilt nach § 4 Abs. 6 AGB Brief National als Annahmeverweigerung."
mit Zustellbezirk (13), Namenszeichen und Datum (07.09.09)
Ein Blick in die angegebene AGB (Stand 01.01.04, von der Post-Homepage) zeigt aber unter Abs. 6 eine ganz andere Sache. Wenn das wirklich passen sollte, müsste es sich eher um Abs. 7 handeln.