Thema: Deutsches Reich Ganzsachen-Ausschnitte: Verwendung in 1872 bis 1875
Markus Pichl Am: 04.01.2019 14:09:13 Gelesen: 1694# 1@  
Hallo,

die Verwendung von Wertstempeln aus Ganzsachen, heute als sogen. Ganzsachen-Ausschnitte und früher von amtlicher Seite als Francostempel aus gestempelten Umschlägen oder gestempelten Formularen bezeichnet, war im Zeitraum von 1872 bis 1875 unterschiedlich geregelt.

Frankaturgültig waren diesbezüglich anfangs nur Wertstempel, die aus Umschlägen oder Postanweisungen stammten. Aus Postkarten oder Streifbändern ausgeschnittene Wertstempel hatten im benannten Zeitraum keinerlei Frankaturkraft, auch wenn solche auf Postsendungen vorkommen und irrtümlich dem Franco angerechnet oder mit Nachportoerhebnung beanstandet wurden.

Im Postamtsblatt 58 / 1873 findet sich hierzu die Verfügung vom 4.08.1873



Zitat: Auf Francostempel, welche von Postkarten-Forumularen und gestempelten Streifbändern herrühren, ist diese Vergünstigung nicht auszudehnen.

gestempelte Streifbänder = Streifbänder mit Wertstempeleindruck

Mit der Verfügung No. 60 vom 19.03.1875, siehe Postamtsblatt 24 / 1875, wurde dann auch die Verwendung von Wertstempeln aus Ganzsachen-Umschlägen untersagt und nochmals betont, dass ein Umtausch von verdorbenen Postkarten und Streifbändern nach wie vor nicht stattfindet. Verdorbene gestempelte Umschläge (= verdorbene Ganzsachen-Umschläge, mit gestempelt ist der Wertstempel gemeint und nicht der Abdruck von einem Aufgabestempel) konnten aber nun gegen Postwertzeichen eingetauscht werden.



Der Satz: "Die bisherige Bestimmung, wonach die Verwendung solcher ausgeschnittenen Stempel zur Frankierung gestattet war, tritt außer Kraft", bezieht sich auf Wertstempelausschnitte aus Umschlägen. Wertstempelausschnitte aus Postkarten oder Streifbändern, waren nie zur Frankierung zugelassen.

Beste Grüße
Markus
 
Quelle: www.philaseiten.de
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