Thema: Deutsches Reich Ganzsachen-Ausschnitte: Verwendung in 1872 bis 1875
sentawau Am: 05.01.2019 13:10:39 Gelesen: 1623# 2@  
Gegen das Verbot der Verwendung von Ganzsachenausschnitten von 1875 wurde weiterhin verstoßen. Das bezeugt eine Akte, die früher in Berlin im Museum für Kommunikation unter der Signatur AM 2507 verwahrt wurde und sich jetzt im Bundesarchiv unter mir nicht bekannter Signatur befindet.

1882 war ein verbotswidrig verwendeter Ausschnitt aus einem Umschlag (U 12) aufgefallen, weil er obendrein zu einem Postbetrug benutzt worden war. Der Täter hatte nicht den Wertstempel ausgeschnitten, sondern einen Abklatsch davon, wie er damals herstellungsbedingt häufig auf der Innenseite der Umschläge vorkam. Genau der gleiche Betrug hatte 1875 zum Verbot der Verwendung von Ausschnitten geführt. Wie damals, wurde wiederum der Direktor der Reichsdruckerei, der Geheime Regierungsrat Busse, auf dessen Empfehlung hin das Verbot ergangen war, zu einer neuerlichen Stellungnahme aufgefordert.

In einem ausführlichen Gutachten stellte Busse die Arbeitsgänge bei der Herstellung der Umschläge detailliert dar und kam zu dem Ergebnis, das Abklatsche auch in Zukunft nur bei einem unangemessen hohen Arbeitsaufwand zu vermeiden seien.

Die Akte ist Gegenstand eines ausführlichen Aufsatzes von W. Leist: Die Herstellung von Umschlägen in der Reichsdruckerei 1882. – In: Die Ganzsache 82. 2008,1 S. 7 – 8.

Gruß Sentawau
 
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