Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
DL8AAM Am: 11.01.2019 18:28:31 Gelesen: 29690# 14@  
@ Michael Mallien [#11]

Das geht leider nicht, denn Internetmarken sind nur bis zum Ende der dem Druck folgenden 3 Kalenderjahre gültig ;)

Danke Michael, wieder was Neues gelernt. Gut zu wissen! Aber beschränkte Gültigkeitszeiträume sind ja für Briefmarken nichts wirklich Ungewöhnliches. ;-)

@ Richard [#12]

[Beiträge redaktionell ausgegliedert aus dem Thema "Bund Automatenmarken: Neuer Pilotversuch der Post ab Dezember 2018" / Link dazu unter dem letzten Beitrag des neuen Themas]

Sehr gute Idee. Danke! Denn die Frage nach der MICHEL-Katalogisierung der neuen ATM-Form(en) wird noch recht spannend und bietet viel Raum für entsprechende Postings und Hörnerwetzens. ;-) Denn mittelfristig werden wohl unsere ATM dem Trend der Zeit folgen. Unsere Firma betreibt zum Beispiel nebenher ein "öffentliches" Parkhaus, da kann man seine 50 Cent Parkgebühr ausschließlich auch nur noch per Karte bezahlen.

Da hängt dann aber auch ein echter Rattenschwanz dran, d.h. der MICHEL müsste dann etliche 100 von ausländischen ATM (die seinerzeit nur per Kartenzahlung bezahlt werden konnten) nachträglich aufnehmen. Komplett ausblenden wird der deutsche MICHEL die neuen deutschen ATMs sicherlich nicht können. Man darf gespannt sein.

Beste Grüße
Thomas
 
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