Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
T1000er Am: 11.01.2019 22:27:26 Gelesen: 29558# 18@  
@ DL8AAM [#17]

Hallo Thomas,

soweit wie Du es hier formuliert hast wolle ich gar nicht erst ausholen. Es ist mir klar das wir uns hier irgendwo dazwischen bewegen.

Diese "Drucke", wie ich sie ja genannt habe sind ja anhand der Nummern einer bestimmten Maschine(Automat) zuzuordnen.

Richtig ist, Du kannst Dir in Köln einen "Druck" besorgen und gibst ihn in Hamburg auf. Aber er ist eben immer dem Standort der Maschine in Köln zuzuordnen.

Die Automatenmarke ist in ihrem Druckbild neutral. Du kannst nicht unterscheiden ob der Druck in Flensburg oder Garmisch-Partenkirchen erfolgte.

Wenn dieser "Pilotversuch" irgendwann mal bundesweit eingeführt wird hast Du evtl. hunderte von Standorten und dem entsprechend die gleiche Anzahl an Maschinennummern.

Dann sind wir genau da, wo der Freistempelsammler heute schon ist. Er sammelt nach Kennungen (Maschinennummern). Nur hier hat er jedesmal das gleiche Bild (Motiv) vor Augen.

Als Automaten marken sehe ich diese "Drucke" nicht an. Aber als, ich nenne es dann mal "Randgebiet der Freistempel", ist es wegen der Individualität der Drucke schon zu sehen. Wie schon gesagt wir bewegen uns hier irgendwo dazwischen.

Grüße nach Göttingen,
T1000er
 
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