Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Markus Pichl Am: 12.01.2019 19:18:30 Gelesen: 29077# 38@  
@ Markus Pichl [#36]

"SBTB" steht vielleicht für Selbstbedienungs-Telefon-Billet?

Wie ich schon in einem Beitrag zuvor erwähnte, der sich hier aber nicht mehr findet, man wird nicht umhin kommen, bei der Post die korrekte Bezeichnung, für diese aus Automaten heraugegebenen Drucke, zu hinterfragen. Als auch den Herausgeber.

Auf Quittungen, für die hier diskutierten Drucke, wird zumindest auf die Befreiung von Umsatzsteuer gemäß §4 UStG hingewiesen - dabei aber nicht der konkrete Unterbuchstabe aus §4 UStG genannt. Auf Quittungen, die aus Automaten stammen, aus denen die uns bisher bekannten Automatenmarken ausgegeben werden, heißt es: §4 Nr. 11 b UStG

Hier noch einmal das Zitat aus Wikipedia:

Seit September 2008 kann das Briefporto bei der Deutschen Post AG auch über neue Vertriebswege erworben und beglichen werden. Beim sogenannten Handyporto wird nach Auftrag über das Mobiltelefon per SMS ein Zahlencode übermittelt, der anstelle der Briefmarke von Hand auf der Sendung einzutragen ist. Hingegen wird die sogenannte Internetmarke vom Kunden über das Internet erworben, elektronisch bezahlt, als maschinenlesbarer Barcode vom Kunden ausgedruckt und auf die Sendung geklebt beziehungsweise direkt auf den Briefumschlag gedruckt. Das Verfahren ähnelt dem Stampit-Dienst. Während bei der Internetmarke nur der übliche Portobetrag zu begleichen ist, kostet das Handyporto einen Aufpreis.[13] Es muss angemerkt werden, dass beide keine Briefmarke im eigentlichen Sinn mehr sind, weil ihnen der Charakter der Gleichmäßigkeit – identische Stücke werden in größerer Auflage hergestellt – fehlt. [1]

Hervorhebung in Fettschrift meinerseits.

Durchaus habe ich Bedenken, dass diese Drucke Briefmarken oder den uns bisher bekannten Automatenmarken gleich zu setzen sind.

Beste Grüße
Markus

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarke
 
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