Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Stefan Am: 14.01.2019 19:48:20 Gelesen: 28010# 59@  
@ GR [#58]

Das soll niemanden davon abhalten solche Aufkleber zu sammeln. Postwertzeichen der Bundesrepublik Deutschland sind sie nur, wenn die Vorgaben nach § 43 PostG erfüllt sind. Nur wo "Deutschland" drauf steht ist auch ein Postwertzeichen drin.

Die neue Ausgabe der Post weist sowohl die Angabe "DEUTSCHLAND" im vorab gedruckten Motiv (in der rechten oberen Ecke) als auch "DEUTSCHE POST" per Zudruck durch den Automaten auf:



Es ist natürlich nicht gsnz auszuschließen, dass seitens der Deutschen Post ein bereits vom Bundesministerium für Finanzen genehmigtes Briefmarkenmotiv "recycelt" wurde (analoge Vorgehensweise wie die Zweitverwendung eines Motivs für selbstklebende Briefmarken, welches zuvor oder zeitgleich auch in der nassklebenden Variante erschien).

@ Bund-Briefe [#54]

Das neue "Automatenpostwertzeichen" (Begrifflichkeit aus der Pressemitteilung der DPAG) weist unbestritten eine Verwandschaft zum Produkt "Internetmarke" auf. Allerdings bestehen zwei wesentliche Abweichungen, welche in Beitrag [#39] aufgezeigt wurden. Es ist in der Wirtschaft nicht ungewöhnlich, wenn bei einer Neuentwicklung eines Produktes auf eine bereits bestehende Technologie und Infrastruktur (hier die der Internetmarke) zurückgegriffen wird. Die Automobilbranche macht es vor (Baukastenprinzip).

Der Matrixcode bzw. die dahintersteckende Bearbeitungsweise der Deutschen Post eignet sich durchaus, den Matrixcode als ein neues Sicherheitsmerkmal (Sicherheitselement) auf zeitlich nicht nur auf einen Gültigkeitstag begrenzte Papierchen aufzubringen, siehe auch die vorherigen Beiträge [#55] und [#56].

Im Bereich der Absenderfreistempel in Deutschland wurde der Matrixcode im April 2004 eingeführt (Stichwort "Frankit" bzw. seit Anfang 2018 auch das Kürzel "FR") und verdrängte in den vergangenen Jahren nach und nach ältere Absenderfreistempelmodelle aus der Produktionszeit vor April 2004. Mittlerweile liegt der Anteil von freigestempelten Belegen mit Matrixcode in einem freigestempelten Posteingang oftmals bei über 99 %. Bisher sind mir (bzw. ebenfalls sammelnden Kollegen aus der Arge (Forschungsgemeinschaft) im BDPh) keine Fälschungen von Absenderfreistempeln zum Schaden der Post bekannt geworden, welche einen Matrixcode aufweisen (im Gegensatz zu Freistempeln ohne Matrixcode, dort die jüngste mir bisher vorliegende Fälschung mit einem Datum von Januar 2018).

Die Verwendung der Schlitzperforation über die Papieroberfläche hinweg ist ebenfalls in Deutschland neu. Weiterhin weist die neue Ausgabe keine Reaktion unter UV-Licht auf (die seltenen Erden als weiteres Sicherheitsmerkmal auf Briefmarken konnte ich nicht überprüfen). Ich habe daher den Eindruck, dass die Deutsche Post mit dieser Ausgabe zeitgleich mehrere Neuerungen im Feldversuch testet.

Wir werden sehen und sollten dies auch abwarten, was die Katalogredaktion des Schwaneberger Verlagea aus dem Feldversuch der Deutschen Post machen wird.

Gruß
Pete
 
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