Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
drmoeller_neuss Am: 15.01.2019 10:51:56 Gelesen: 27829# 63@  
Irgendwie scheint mir dieser Pilotversuch mit der heissen Nadel gestrickt zu sein. Vermutlich hatte bei der Deutschen Post AG irgendein Projektmanager Incentives für die Aufstellung dieser SBTBs noch im Jahr 2018. Das kommt in großen Konzernen nun einmal vor.

Für einen umfassenden Systemtest hat die Zeit nicht mehr gereicht, und so durfte sich der Kunde mit den Unzulänglichkeiten dieser Automaten herumschlagen. Oder war das nur ein kleverer Schachzug, diese Automaten einfach aufzustellen, in der Hoffnung, dass der normale Postkunde die ohnehin ignoriert, und der Briefmarkensammler leidensfähig genug ist, und technische Störungen sogar positiv als Herausforderung wahrnimmt?

Auch das Design lässt vermuten, dass man unter Zeitdruck gehandelt hat. Die Kombination "Deutschland" und "Deutsche Post AG" gab es bislang nicht auf der ein und selben Marke. Aber das Motiv war nun einmal da, und die Deutsche Post AG hatte dafür die Rechte.

Und schon streiten sich die Gelehrten, ob diese Klebemarken wahre Philatelie sind oder deren Totengräber. Tatsache, es handelt sich um Briefmarken. Der Kunde zahlt die Postgebühr im Voraus und kann die Marken zu jeder Zeit auf seine Post kleben und in den Briefkasten werfen. Im Gegensatz sind dazu Schalterlabels keine Briefmarken, denn sie werden nur am Schalter für eine konkrete Sendung gedruckt und können nicht auf Vorrat erworben werden.

Im übrigen müssen Briefmarken nicht unbedingt gestempelt werden. Das gab es schon zu allen Zeiten: Entwertungen per Federzug oder neumodisch per Kugelschreiber, per Lochung oder Scherenschnitt, per Prägestempel wie bei neueren Ausgaben aus Bhutan und den Philippinen oder gar keine Entwertung wie bei den österreichischen Porzellan- und Glasmarken oder bei einigen Marken aus der Zeit der chinesischen Kulturrevolution, wo das Anlitz des großen Führers Maos nicht durch einen Stempel bekleckert werden durfte.

Die neuen Automatenmarken werden durch den Austrag des Identifikationscode aus der Datenbank entwertet, wir Sammler müssen damit leben, dass diese Form der "Stempelung" nicht mehr sichtbar ist.

Natürlich bleibt es dem Sammler überlassen, was er sammelt. Im übrigen bleibt auch dem Michel-Katalog die Entscheidung, was katalogisiert wird und was nicht. Es wäre natürlich schön, wenn der Michel hier konsequent wäre, wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass der Verlag seinen Entscheidungsspielraum nutzt. Bestes Beispiel sind die neuen Ausgaben aus Schweden, die von der Versandstelle als Kleinbogen ausgegeben und vom Michel als Block katalogisiert werden. Aus dem Dunstkreis der Redaktion bekam ich zu hören, dass man hier den Albenverlegern nachgegeben hat, die dem "Normalsammler" gerne ein zusätzliches Blatt für einen Block verkaufen wollten.

Aufregen und Herzinfarkte muss man wegen dieser neuen Automatenmarken nun wirklich nicht bekommen. Ich finde sie spannend und sie haben das Jagdfieber einiger Sammler geweckt. Es ist eben nicht der übliche Ablauf gewesen, der mit einem bunten Prospekt aus Weiden beginnt, und damit endet "kreuzen Sie an: Stempelwunsch Ecke oben rechts, Sonderstempel in der Mitte, Ersttagsblatt . . ."
Das ungefähr so spannend wie im Supermarkt ein Pfund Butter zu kaufen - in den allermeisten Fällen langweiliger Alltag, wenn nicht gerade wieder ein Rad des Einkaufwagens klemmt oder an der Kasse das Wechselgeld ausgeht.

Eindeutige Bedarfsbelege aus der "Dezemberzeit" von Briefen an Behörden und Firmen dürften äusserst selten sein, es lohnt sich Augen und Ohren offen zu halten. Auch einige andere Fragen bleiben offen: sind "Mischfrankaturen" erlaubt, z.B. ein Automatenlabel und eine Briefmarke zu 2,50 EUR zur Frankierung eines Einschreibens? Kann ein Maxibrief auch mit jeweils zwei Aufklebern zu 45 und 85 Cent frankiert werden oder nur mit einem passenden Label zu 2,60 EUR?
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12415
https://www.philaseiten.de/beitrag/195343