Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Michael Mallien Am: 19.01.2019 18:03:33 Gelesen: 27118# 73@  
@ Bund-Briefe [#72]

Hallo Klaus,

ohne mich an allen sonstigen Einordnungsdiskussionen beteiligen zu wollen nur so viel: Die neuen Marken sind mit Sicherheit keine Internetmarken.

Dass die Decodertools die Frankierungsart "133 Internetmarke" ausgeben hat wenig Aussagekraft. Es handelt sich um unabhängige Software, deren aktueller Stand genau diese Frankierungsart ausgibt, mehr nicht.

Internetmarken sind durch eine Reihe anderer Kennzeichen als solche identifizierbar. Ein wesentliches Kennzeichen der Post ist seit Juli 2018 das Kürzel IM im Druck.

Mich interessiert die Quelle der Information, dass die neuen Marken (ca.) 3 Jahre gültig sind?

Viele Grüße
Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12415
https://www.philaseiten.de/beitrag/195618