Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 14:05:55 Gelesen: 26957# 79@  
@ jmh67 und die anderen Schreiber, die eine begrenzte Gültigkeit hier voraussetzen:

- Woher ist bekannt, dass die neuen Marken der Post eine begrenzte Frankaturgültigkeit haben?
- Wieso sind sie quasi vorausentwertet?

Woher habt ihr dieses Wissen? Mir und soweit ich weiß niemandem anderes ist bisher bekannt, dass die Frankaturgültigkeit beschränkt ist. Lediglich einige Schreiber behaupten dies, bleiben aber den Beweis oder die Quelle bisher schuldig. Bitte die Quelle nun nachliefern - vielen Dank!

Außerdem sind die neuen Marken wohl kaum vorausentwertet, sondern sie werden durch die Maschinen in den Zentren beim durchlaufen (oder eventuell auch auf Wunsch der Einlieferer oder durch Fehler der Angestellten per Stempel zusätzlich) entwertet. Wie anders sollte die Post sonst die mehrfache Verwendung feststellen können? Wären sie vorausentwertet, könnte man sie immer wieder verwenden, wenn die Verwendung nicht bei der Post dokumentiert würde.

Liebe Grüße
Marc
 
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