Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
bovi11 Am: 20.01.2019 14:19:47 Gelesen: 26897# 80@  
@ Sammler Individuell [#79]
@ alle

https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/i_i/Internetmarke/AGB_INTERNETMARKE_PORTOKASSE_02.06.2014.pdf

§ 2 Absatz (3)

Die Post hat hier offenbar die normale gesetzliche Verjährungsfrist genommen, wie sie auch beispielsweise für Warengutscheine gilt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

Das heißt, die Marke, die 2019 (egal wann) gekauft wird, verliert am 31. Dezember 2022 ihre Gültigkeit.

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Wer hat eigentlich nach dem Krieg danach gefragt, ob (mangels Marken) "Gebühr bezahlt"-Stempel sammelwürdig sind? Es waren, genau wie die verschiedenen Sachen, die hier diskutiert werden, Nachweise dafür, daß das für die Briefbeförderung fällige Porto bezahlt wurde.

Ich sammle zwar die neuen Sachen nicht, käme aber nie auf die Idee, "Gebühr bezahlt"-Belege aus der Sammlung zu verbannen.


 
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