Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Sammler Individuell Am: 20.01.2019 18:25:38 Gelesen: 26819# 83@  
Vorsicht vor einer Mail von "Bund-Briefe" vom 19.01.19 um 14:09:

Eben habe ich von einem Sammlerfreund eine Mail von "Bund-Briefe" weitergeleitet bekommen. Da ich davon ausgehe, dass auch viele andere Leser und weitere Sammler entsprechende Mails erhalten habe, möchte ich hier einiges klarstellen.

In dieser Mail behauptet "Bund-Briefe" zu den hier diskutierten Marken (Zitat als Auszug aus der Mail, bei den … handelt es sich um Auslassungen von mir).

Der Betreff lautet: "Wichtige Information zur vermeintlichen Köln-Bonner ATM!"

Die Überschrift in der Mail in roter Fettschrift lautet (Zitat): Eine Information / Warnung vor den angeblichen "Köln-Bonner ATM"!

Zitat-Anfang:

"In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen "Drucken" aber um "simple Internet-Marken"! wie es sie bereits seit Jahren gibt!

Es sind einfach ausgedrückt:

Quittungen der Post für eine bezahlte Dienstleistung, die so aussehen wie ATM. (dieser Satz in Fettschrift und rot)




Quittungen deshalb, weil Quittungen per Gesetz 3 Jahre gültig sind und dann ungültig werden, wie alle anderen Internetmarken auch!

Sehen Sie hierzu die Beweislage auf meiner Webseite!




Zitat Ende.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Status der Marken auch durch ständiges Wiederholen einiger Personen nicht geklärt wird. Ob Sammler diese Marken bei den Automaten oder in Weiden (so beides möglich ist) kaufen, verwenden, abstempeln lassen und zu welchen Preisen auch immer privat kaufen oder verkaufen, sollte jede Person selber entscheiden und sich nicht von Irgendjemandem hierzu drängen oder abhalten lassen.

Daher sehe ich diese Mail als gefährlich an, da sie eventuelle Käufer etc. von einem eigenen Handeln abhalten könnte oder aber ihn hierzu drängen könnte in dem "Wissen", das "Bund-Briefe" hier als richtig und geklärt ausgibt.

Wir alle sind denkende Menschen und ich plädiere dafür, dass sich jeder selbst entscheiden soll, zu handeln wir er/sie es für richtig hält und sich nicht von Meinungen Anderer beeinflussen lassen sollte.

Ob er später die Handlung bereut oder ob sie rückwirkend betrachtet richtig war, kann heute Niemand mit Sicherheit sagen, auch nicht "Bund-Briefe" ebenso wenig wie ich.

Fakt aber ist, dass ebenso in der Mail selbst, wie auch in der Überschrift und dem Betreff die Marken mehrfach als "angebliche ATM" bezeichnet werden. "Bund-Briefe" setzt damit voraus, dass seine Meinung richtig ist und führt die Pressemitteilung der Deutschen Post vom 21.12.18 als absurdum oder bezeichnet sie mit diesen Aussagen als falsch (oder als Lüge?).

Ob ggf. die Post oder vielleicht geschädigte Sammler später Ansprüche gegen "Bund-Briefe" aufgrund seiner Warnung anmelden können entzieht sich natürlich meiner Kenntnis, wären aber denkbar. Weiterhin denke ich, dass sich "Bund-Briefe" daher mit dieser Mail auf rechtlich unsicheres Gelände begibt - aber das muss er ja entscheiden.

NOCHMALS: Der Status dieser Marken ist nach wie vor ungeklärt.

Mit der Bitte um Vorsicht

Liebe Grüße
Marc
 
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