Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Stefan Am: 22.01.2019 19:04:58 Gelesen: 26656# 84@  
@ jmh67 [#78]

Mir scheint der Unterschied zwischen den neuen Automatenpostwertzeichen der Deutschen Post und den gezeigten Postwertzeichen der Pin darin zu bestehen, dass erstere quasi vorausentwertet sind und eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben, wogegen letztere PWZ üblicherweise entwertet werden und ihre Gültigkeit nicht ausdrücklich begrenzt ist (per Analogieschluss von PWZ der Citipost Hannover abgeleitet, von denen ich neulich noch im Jahr 2013 gekaufte Stücke verwendet habe).

Dies trifft es nicht ganz: im voraus für eine Dienstleistung bezahlte Privatpostbriefmarken, welche einen Strichcode aufweisen, müssen nach erfolgter Sendungserfassung in der hauseigenen Software (vielfach CodX) anschließend nicht gestempelt werden. Bedingt durch die Speicherung des Strichcodes bzw. UPOCs inkl. des dazugehörenden Datensatzes der betroffenen Sendung (Bsp. Datum der Sendungserfassung, Sendungsformat) wird eine erneute Verwendung der betreffenden Briefmarke inhaltlich ausgeschlossen (d.h. der UPOC wäre in der Software bereits mit einem existierenden Datensatz belegt).

Der vom Briefdienstleister aufgebrachte individuelle Strichcode auf markenlosen Sendungen ist während der Liberalisierungsphase in Deutschland (1998-2007) lizenzbedingt als sog. Mehrwertdienstleistung (im Vergleich zur DPAG) entstanden und beinhaltet damit direkt eine Sendungserfassungs- und Sendungsverfolgungsnummer ähnlich den Einschreibesendungen bzw. dem noch recht neuen Postprodukt "Prio" der Deutschen Post AG. Die Übernahme eines individuellen Strichcodes auf Briefmarken des jeweiligen Postmitbewerbers war eine logische Konsequenz und Weiterentwicklung dieser Mehrwertdienstleistung.

Nominallose (und damit nicht vorausbezahlte) Prelabels der Postmitbewerber (sofern als Produkt vorhanden und angeboten) funktionieren - technisch betrachtet - nach einem ähnlichen Prinzip.

Ich schließe mich Sammler Individuell (Beitrag [#81]) an, dass bitte konkret belegt werden möge, dass die neue Ausgabe der deutschen Post eine begrenzte Gültigkeit aufweisen soll. Bisher sind mir keine derartigen Verfügungen der Deutschen Post AG für diese neuen Marken bekannt.

Gruß
Pete
 
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