Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Bund-Briefe Am: 24.01.2019 12:51:09 Gelesen: 26579# 85@  
@ Sammler Individuell [#74]
@ Sammler Individuell [#83]

Laut Code-Auslesung handelt es sich bei diesen "Köln-Bonner-Labeln" eindeutig und unzweifelhaft um die Frankierart Internetmarken !



In der Abbildung sehen Sie ein solches Freimachungslabel namens "Internetmarke". Bei der neuesten "Creation" vom Dezember 2018 wurde lediglich das Bild ausgetauscht.

Vergleichen Sie diese beiden Label doch einmal genau - es gibt keinen (!) relevanten Unterschied.

Ich habe die nachfolgende Passage in meiner Beschreibung für diese Label nochmals überarbeitet und präzisiert, die ich hier wiedergeben möchte:

Diese "Köln-Bonner Label" sind weder Briefmarken noch ATM / Automatenmarken - sondern

"bunte ATM-ähnliche Internetmarken" der Deutschen Post AG

die über Terminals (!) (sind keine Automaten) abgegeben werden, ähnlich den sonstigen Internetmarken oder den weißen Labeln für die Streifbandzeitungen, die es beispielsweise bereits seit 2011 gibt.

Es sind, einfach ausgedrückt: Quittungen der Post für eine bezahlte Dienstleistung, die so aussehen wie ATM.

Es sind Quittungen für den Kauf des Post-Produktes "Postkarte / Standard- bis Maxibrief" der Deutschen Post AG, die anstelle der Briefmarke auf die Sendungen geklebt und elektronisch entwertet werden. Diese Quittungen sehen (nicht zufällig) so aus wie ATM. Nur so macht der Ausdruck auf der Bezahl-Quittung Sinn, der nicht über "Postwertzeichen" sondern über "Postkarte" / "Standard- bis Maxibrief" lautet - also eine Postkarte oder einen Brief von A nach B zu befördern. Sehen Sie die Abbildung mit dem Quittungstext in der Fortsetzung (links: die Rubrik: ATM 3 bis ATM 9 / "bunte ATM-ähnliche Internetmarke" ...)

Die kursierende Information, dass es sich bei diesen Labeln um "Automatenpostwertzeichen" handelt, kann nur eine Fehlinformation oder ein Gerücht sein, um die Sammler anzuspornen, ja viele dieser Label zu kaufen, damit das "neue Produkt" bekannt wird. Die vermeintlichen "Köln-Bonner Automaten" sind in Wirklichkeit Terminals. Ein kleiner oder großer Unterschied. Automaten sind "eigenständige Wesen" - Terminals sind an einen Großcomputer angeschlossen. Terminals sind im Prinzip nichts anderes als ein normaler Heim-PC mit Drucker und Bezahlmöglichkeit, usw.

Diese Label haben mutmaßlich eine Gültigkeit von ca. 3 Jahren, wie alle neueren Internetmarken - und sind deshalb nur "Quittungen" für eine bezahlte Dienstleistung bei der Deutschen Post AG.

Juristisch und philatelistisch ist es wohl eine Art "quittierte Barfreimachung" von Briefen. Für Quittungen gilt eine gesetzlich geregelte "Gewährleistung" von ca. 3 Jahren.

Die "Gegenseite" sollte endlich einmal Fakten vorbringen.

Es ist zu hoffen, dass das "Fieber" endlich einmal abklingt.


Frdl. Grüße, Bund-Briefe - Klaus Pietsch
 
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