Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
drmoeller_neuss Am: 24.01.2019 15:17:33 Gelesen: 26460# 88@  
Jede Briefmarke ist nichts anderes als eine Quittung der Post für eine bezahlte Dienstleistung! Juristisch handelt es sich um ein Inhaberpapier, jegliche Manipulation daran wird als Urkundenfälschung geahndet!

Im übrigen dürfen diese "Automatenmarken" auch beliebig kombiniert werden. Eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer hindert diese Labels auch nicht daran, Briefmarken zu sein. Oder sind die DM-Briefmarken deswegen keine Briefmarken? Der Jahrgang 2000 brachte es nicht einmal auf drei Jahre Gültigkeit.

Viele Länder sind übrigens dazu übergegangen, auf ihre Briefmarken keinen Währungsbetrag mehr aufzudrucken, sondern das Produkt (z.B. Brief nach Europa von 50 - 250 Gramm). Einige Länder sind da sehr pingelig, z.B. erlaubt Island keine Auffrankierung. Trotzdem sind das Briefmarken.
 
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