@ Richard
[#11]Hallo Richard,
danke - zumal es sich bei der Abstemplung um eine Bedarfsverwendung handelt! Da dieser Fehler wohl nur bei dem Marbkenheftchenbogen 7 vorkommt und nicht bei den frei verkäuflichen Heftchen- Blättern, war eher damit zu rechnen, dass er mit Gefälligkeitsabstemplung zu finden ist. Eine Verwendung dieser Marken aus dem MHB 7 im normalen Bedarf ist dagegen wohl kaum vorgekommen.
Nun, mal sehen was die Prüfung ergibt.
Hier habe ich noch einen schönen Beleg zur Ansicht.
Ein Einschreibe- Beleg: MiF (MiNr. 371 XI + 4 x 368 XII als Teil DKV f94/95) portogerecht von GRÖDITZ nach MANNHEIM mit tollem SStpl.
Auch dieser DKV ist im Michel-DS nicht gelistet!
MfG