Thema: Sinnvolles Vorgehen zum Verkauf von Briefmarken
drmoeller_neuss Am: 25.01.2019 15:39:38 Gelesen: 9581# 25@  
Ich habe für Phil Ologe durchaus Verständnis. Bevor man 20.000 EUR für eine Dienstleistung ausgibt, kann man schon Fragen zu Alternativen stellen. Es ist eben immer eine Abwägung zwischen Aufwand und Bequemlichkeit. Es gibt Leute, den macht es nichts aus, hunderte von fremden Besuchern durch das eigene Haus zu führen. Andere überlassen die Vorauswahl lieber einem Makler, und zahlen dafür einen fünfstelligen Betrag.

Mein Tipp an Phil Ologo: Starte doch einen Versuchsballon. Nehme ein paar gute Einzelstücke und lasse sie entsprechend durch einen anerkannten Prüfer attestieren. Da wirst Du schon sehen, dass das etwas Arbeit macht, die verschiedenen Prüfsendungen fertig machen, und den ein oder anderen Prüfer nach Monaten freundlich an den Prüfauftrag zu erinnern. Auktionshäuser liefern ein vielfaches ein, und haben als gute Prüfkunden hier schon den ersten Vorteil.

Dann musst Du das Material vermarkten. Das Einstellen bei ebay für 1 EUR Startpreis gleicht einem Lottospiel. Wenn Du mit einem marktüblichen Preis einsteigst, werden Deine Lose einige Runde drehen, die Jahre dauern können. Du kannst natürlich auch das Material über Anzeigen in Briefmarkenzeitungen vermarkten. Hier musst Du mit einigen Euros in Vorleistung treten. Dann darfst Du das Material verschicken - die Fallstricke lauern hier im Kleingedruckten von DHL und Hermes und wie sie sonst heissen. Vielleicht kommt es gar nicht soweit, wenn Du an einen Spaßbieter geraten bist, der in einer Packstation oder in einem Postfach wohnt. Oder Dein Käufer sitzt in China, und Du hast Dich doch immer schon gut mit Zollformalitäten und Ausfuhranmeldungen ausgekannt?

Und der nächste Fallstrick - die Gewerbefalle und das Wettbewerbsrecht.

Ob jemand als Gewerbetreibender eingestuft wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. bovi11 wartet hier mit einem - meiner Meinung nach - schon dreisten Fall auf (BGH 12.8.2015, XI R 43/13). Da hat eine Frau über ebay 140 Pelzmäntel verkauft, und ihr Ehemann weitere 79 Stück, verteilt über mehrere ebay-Konten. Angeblich stammen sie alle von der verstorbenen Schwiegermutter. Die zu bedauernde Frau muss die edlen Pelze in total unterschiedlichen Grössen gehortet haben. Über den weiteren Ausgang muss ich hier nicht berichten, den Rest sagt schon der gesunde Menschenverstand.

Der Bierdeckelhändler ist kein so krasser Fall, aber der Händler trat auch als Ankäufer auf, weswegen man ein Gewerbe unterstellt hat (FG Köln, 04.03.2015, Az. 14 K 188/13).

Der Vertriebskanal spielt für die Einstufung als Gewerbetreibender erst einmal keine Rolle. Wer regelmässig bei verschiedenen Auktionshäusern einliefert, handelt genauso gewerblich wie ein ebay-Verkäufer mit entsprechenden Umsätzen. Nun muss man den deutschen Auktionshäusern zu Gute halten, dass Diskretion einen hohen Stellenwert hat. Ohne Insiderwissen wird man über verschiedene Häuser eingelieferte Lose nicht dem selben Einlieferer zuordnen können. Da macht es ebay dem Finanzamt schon leichter. Entsprechende Programme zur Auswertung von Verkäuferumsätzen sind kommerziell erhältlich.
 
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