Thema: Recht: Die Postbank und der Umgang mit alten Postsparbüchern
Richard Am: 27.01.2019 16:13:02 Gelesen: 7112# 2@  
@ hajo22 [#1]

Hallo hajo,

zunächst meine eigene Erfahrung als ehemaliger Banker:

In 2010 habe ich im Nachlass der Mutter ein Sparbuch mit wenigen hundert Euro gefunden in welchem es seit über 30 Jahren keinen Eintrag mehr gab. Es wurde mir problemlos ausgezahlt.

Dazu gibt es auch Urteile:

Leitsatz der Kanzlei

Selbst wenn auf einem Sparbuch mehr als 30 Jahre keine Kontobewegung mehr stattgefunden hat, besteht ein Anspruch auf Auszahlung des Sparguthabens. Es gibt keinen Erfahrungssatz dahingehend, dass ein Sparkonto aufgelöst ist oder kein Guthaben mehr aufweist, wenn der Inhaber über Jahrzehnte hinweg keine Eintragungen mehr vornehmen lässt.

Die Verjährung des Auszahlungsanspruchs beginnt erst mit Kündigung des zugrunde liegenden Darlehensvertrags zu laufen. Die Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs durch den Kunden ist als eine solche Kündigung aufzufassen.


https://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/136-verjaehrung-sparguthaben.php

Über die Kontoführungsgebühr für Sparkonten habe ich bisher nichts gewusst, aber einen Beitrag aus 2008 im Internet gefunden:

Ich fungiere als Betreuer und habe in diesem Zusammenhang Auskunft über Konten des Betreuten bei der Postbank ein­geholt. In dem Antwortschreiben ­informierte mich die Bank auch, dass seit dem 1. Januar 2008 für Sparbücher, die lange nicht genutzt wurden, 1 Euro pro Monat Kontoführungsgebühren anfallen. Ist das korrekt?

Finanztest: Ja. Die Postbank verlangt diese Gebühr seit 1. Januar 2008, sie wird immer rückwirkend für ein Jahr eingezogen. Allerdings nicht für alle Postbank-Sparbücher, sondern nur für „Sparkonten mit dreimonatiger Kündigungsfrist“, die die Postbank bis in die 90er-Jahre anbot. Diese Gebühr wird berechnet, wenn der Kontoinhaber volljährig ist, weniger als 60 Euro auf dem Sparkonto sind, er keine anderen Konten bei der Postbank führt und in den letzten drei Jahren keine Ein- oder Auszahlungen veranlasst hat.

Tipp: Wenn Sie das Sparkonto noch in diesem Jahr auffüllen oder schließen, entgehen Sie dieser Gebühr. Andernfalls wird sie mit dem Guthaben verrechnet.


https://www.test.de/Frage-und-Antwort-Sind-Kontofuehrungsgebuehren-fuer-ein-Sparbuch-rechtens-1693195-0/

Betriebswirtschaftlich mag die Handhabung der Postbank korrekt sein, ob sie rechtlich zulässig ist, geht daraus nicht hervor. Vielleicht meldet sich hier noch ein anderer Kunde der Postbank mit seinen Erfahrungen.

Schöne Grüsse, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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