Thema: Recht: Die Postbank und der Umgang mit alten Postsparbüchern
drmoeller_neuss Am: 28.01.2019 08:04:53 Gelesen: 6937# 5@  
@ Richard [#2]

Grundsätzlich ist die Gebühr rechtens. Der Kunde muss bei der Einführung aber informiert werden und hat ein Recht auf Sonderkündigung. Wenn der Besitzer des Sparbuches zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr gelebt hat, wird der Postbank der Nachweis nicht gelingen.

Leider scheinen Banken auf diese miesen Bauerntricks angewiesen zu sein. Wer bemüht schon wegen eines alten Guthabens von 30 EUR einen Anwalt. Und wenn der Kunde renitent bleibt, wird eben das Guthaben "aus Kulanz" und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgezahlt.

Ähnliches erlebt man bei Fluggesellschaften. Erst einmal den Kunden abwimmeln, so wie bei mir, wo die AirBerlin ein "kaputtes Flugzeug" als höhere Gewalt verkaufen wollte. Mein freundlicher Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung und die Setzung einer Frist bewirkten Wunder. :)

An dieser Stelle haben aber schon 95% der Bittsteller aufgegeben. Die Rechnung geht für die Airline auf. Kundenzufriedenheit zählt nicht in der Branche. Ich kenne Leute, die die Bank gewechselt haben, wegen einer Gebühr von 50 Cent für Kontoauszüge.

Offline: Da lobe ich doch die vielgescholtene Bahn. Gut, hier gibt es auch Managementfehler, aber ich lasse nichts auf das Personal kommen. Da werden bereits im Zug unaufgefordert abgestempelte Verpätungsanträge verteilt. Habt Ihr das schon einmal in einem Flugzeug erlebt? Und die Bahn nimmt Dich auch noch mit, wenn Du erst eine Minute vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof erscheinst.

Um wieder auf unser Forum zurückzukommen: DHL und die Deutsche Post können sich hier einreihen. Wer schon einmal versucht hat, ein verlustiges Einschreiben zu reklamieren, kann Geschichten erzählen.
 
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