Thema: Wertbriefe
alemannia Am: 29.01.2019 18:07:19 Gelesen: 41199# 53@  
@ drmoeller_neuss [#52]

Natürlich meinte ich, und so ist es auch in den Bedingungen erläutert:

"da es u.a. nicht erlaubt ist, den Briefumschlag äußerlich erkennbar vom Absender als Wertbrief kenntlich zu machen."
 
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