Thema: Wertbriefe
alemannia
Am: 29.01.2019 18:07:19
Gelesen: 41199
# 53
@
@ drmoeller_neuss
[#52]
Natürlich meinte ich, und so ist es auch in den Bedingungen erläutert:
"da es u.a. nicht erlaubt ist, den Briefumschlag äußerlich erkennbar
vom Absender
als Wertbrief kenntlich zu machen."
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2704
https://www.philaseiten.de/beitrag/196296