Thema: Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig
drmoeller_neuss Am: 30.01.2019 19:13:33 Gelesen: 19444# 48@  
Ich beschränke mich einmal auf die wesentlichen Punkte des Artikels:

Der Weltpostverein spricht nur von "Letter-post items". Diese werden unterschieden in

1. "Letter-post items cointaining only documents" (kurz: "Documents")

Das sind nach Artikel 17 ganz klar Dokumente und bedrucktes Papier mit einem Gewicht bis zu 2 kg. Ausnahmen gibt es für Blindensendungen, die dürfen bis zu 7kg wiegen, und nach Absatz 2.4 "Zeitschriften, Bücher und andere Druckwerke bis zu 30kg".

2. "Letter-post items containing goods" (kurz "Goods")

Das sind nach Absatz 3.1 "priority and non-priority small packets". Im Absatz 2.2 ist ein "small packet" definiert als eine Sendung bis zu 2kg, die Waren enthält. Solche "small packets" (Päckchen) müssen ein Barcode-Aufkleber (genau: "UPU Technical Standard S10 Barcode Identifier" tragen. "small packets" dürfen im Briefstrom befördert werden. Der Zoll macht keinen Unterschied zwischen den Versandarten!

Auslandsbriefe im bisherigen Sinn dürfen nach den neuen Bestimmungen des Weltpostvereines tatsächlich keine Waren mehr enthalten, da sie keinen Barcode-Aufkleber auf der Post bekommen! Bücher und Drucksachen sind aber als Ausnahme weiterhin als Brief erlaubt. Hier schiesst die Deutsche Post AG über das Ziel hinaus. Eine DVD ist aber keine Drucksache, und darf nur als "small packet" verschickt werden.

Ein Mindestgewicht für "Small Packets" gibt es nicht. Was kann eine Postverwaltung nun tun, um konform zu den neuen Vorschriften zu sein? Sie kann alle Auslandsbriefe als Päckchen deklarieren, muss dann aber auch auf alle Sendungen den vorgeschriebenen Barcode-Aufkleber anbringen.

Oder sie trennt streng zwischen Sendungen, die nur Dokumente enthalten und solchen, die Waren enthalten. Wie die letzteren genannt werden, ist dem Weltpostverein schnurz. Die Deutschen machen es wieder einmal kompliziert, und sprechen von "Warenpost International". Einfacher und verständlicher wäre das Wort "Päckchen".

Grundsätzlich sind die Konditionen nicht schlecht, eine Warenpost International kostet nur 3,20 EUR und darf bis 500 Gramm wiegen und 35,3 cm * 25 cm * 3 cm gross sein.

Wo sind die Knackpunkte?

Privatkunden dürfen offiziell keine Warenpost International verschicken und es dürfen ausser einer Rechnung keine weiteren Schriftstücke beigefügt werden. Briefmarken können nur über das Internet gekauft werden.

Hier könnte die Deutsche Post AG kundenfreundlicher handeln. Am Schalter könnten entsprechende Aufkleber oder passende Briefumschläge (Ganzsachen) für Warenpost International verkauft werden. Ein kleiner Aufschlag auf den Portowert wäre akzeptabel.

Auch spricht nichts dagegen, Schriftstücke und handschriftliche Unterlagen in der "Warenpost international" zuzulassen. Die Post kann sich trotzdem eine Inhaltskontrolle vorbehalten. Die Tarife "Warenpost International" und "Päckchen International" sollten zusammengeführt werden.

Die Grafik stammt aus der u.g. Quelle:

Postal Transport Guide (October 2018). Herausgeber: UPU
http://www.upu.int/uploads/tx_sbdownloader/guidePostalTransportEn.pdf


 
Quelle: www.philaseiten.de
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