Thema: Was unternimmt der BDPh gegen die Ausgabenflut der Deutschen Post ?
DL8AAM Am: 30.01.2019 20:47:41 Gelesen: 13635# 46@  
@ Holzinger [#43]

Im Prinzip hast Du ja recht, aber genau die gleiche Begründung könnte man auch auf die Fäschungen anwenden:

Das gilt aber nur, solange der Verkäufer ehrlich mit offenen Karten spielt, der Käufer ganz bewusst und gezielt Fälschungen auch gewollt als Fälschungen kauft. Why not?

Ansonsten kannst Du Neuheiten (Schutz vor Neuheiten) nicht mit Fälschungen (Schutz vor Fälschungen) vergleichen.

Und solange die Post bei der Herausgabe von Neuheiten nichts illegales, sittenwidriges oder wettbewerbsrechtlich Zweifelhaftes tut, vor dem ich u.U. gewarnt werden müsste, hat sich der BDPh da einfach rauszuhalten. Punkt!

Vollgeschäftsfähige Menschen sollten wissen was sie kaufen wollen und wenn sie nicht mehr wissen, was sie wollen, dann brauchen sie eben einen Vormund, aber das ist eben kein Job für den BDPh und er sollte das deshalb auch nicht zu seiner Aufgabe machen. Wir brauchen keinen Verband, der uns sagt, was wir wollen dürfen oder sollten. Zumal wir hier im Bereich der absolut zwanglosen Freiwilligkeit sind.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12403
https://www.philaseiten.de/beitrag/196430