@ Holzinger
[#12] Ich vermute einmal, daß für die Beschäftigten (variabel ohne festen Ortsbezug) obige "Freiumschläge" für eine private Nutzung gedruckt wurden. Ich vermute mal, Du hast Dich verschrieben. Korrekt wäre:
"Ich vermute einmal, daß für die Beschäftigten (variabel ohne festen Ortsbezug) obige "Freiumschläge" für ein
dienstliche Nutzung gedruckt wurden." Sonst würde ja auch die Strafandrohung für eine private Nutzung keinen Sinn ergeben ;-)
Gruß
Thomas