Thema: (?) (566) Absenderfreistempel Frankit
DL8AAM Am: 30.01.2019 21:44:27 Gelesen: 276971# 363@  
@ StefanM [#362]

Warum nicht? Umsatzsteuerpflichtige DIAPOGPOST-Sendungen können doch auch per FRANKIT frankiert werden. Beide Formen müssen ja in diesen Fällen grundsätzlich per Einlieferungsliste eingeliefert werden und werden dann an Hand dieser abgerechnet, d.h. die Umsatzsteuer wird über die Einlieferungslisten erhoben und in "bar" am Schalter gezahlt (oder per Rechnungstellung über eine "Kundenkarte" etc.).

Die Post sagt hierzu "Es stehen fünf Frankiermöglichkeiten zur Verfügung: Nutzen Sie die FRANKIT-Frankiermaschine, den Frankierservice, die Frankierwelle oder die DV-Freimachung. Mit der Produktmarke oder der Internetmarke für STREIFBANDZEITUNGEN können die Sendungen ohne Einlieferungsliste in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden."

Bei der Produkt- und Internetmarke ist die Umsatzsteuer bekanntlich bereits inkludiert wird direkt schon beim Kauf im Voraus mit gezahlt, weshalb man sie ja auch unter Umgehung eines Postschalters direkt bundesweit in jeden Briefkasten einwerfen darf. PM und IM, sind im Gegensatz zu Freistempeln, wie FRANKIT oder der DV-Freimachung, eben echte Postwertzeichen (aka "Briefmarken"), auch wenn dass einige Zackensammler noch immer nicht wahr haben wollen. Das ist aber auch der Grund dafür, dass die Produktmarken im Fall von umsatzsteuerpflichtigen Produkten, wie Streifbandsendung, kein Porto als Betrag (im Zahlen) mehr tragen, sondern lediglich den Namen der gezahlten Portostufe in Worten.

Gruß
Thomas

https://www.deutschepost.de/de/p/presse-distribution/produkte/streifbandzeitung.html
 
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