@ alemannia
[#66]Hallo Guntram,
da sich §18 auf Wertsendungen sowie Wertpakete bezieht, denke ich, dass die Angabe des festzulegenden Betrags für versiegelte Wertpakete galt. Denn die waren teurer als unversiegelte Wertpakete. Ich denke, dass Briefe immer versiegelt sein mussten.
Viele Grüße,
Klemens