Thema: Wertbriefe
Frankenjogger Am: 04.02.2019 18:09:35 Gelesen: 40666# 67@  
@ alemannia [#66]

Hallo Guntram,

da sich §18 auf Wertsendungen sowie Wertpakete bezieht, denke ich, dass die Angabe des festzulegenden Betrags für versiegelte Wertpakete galt. Denn die waren teurer als unversiegelte Wertpakete. Ich denke, dass Briefe immer versiegelt sein mussten.

Viele Grüße,
Klemens
 
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