Thema: Betrug zum Schaden der Post
Henry Am: 08.02.2019 10:26:49 Gelesen: 64495# 129@  
@ Sachsendreier53 [#128]

Hier liegt kein Betrug zum Schaden der Post vor, da das erforderliche Porto mit gültigen Marken abgedeckt wurde. Der Ausschnitt des Konkurrenzentwurfs ist zusätzlich und für die DPAG nicht relevant. Es könnte sich also höchstens noch um eine Verletzung des Urheberrechts handeln, aber selbst das bezweifle ich in diesem Fall. Das wäre aber auch eine ganz andere Schiene.

Mit philatelistischem Gruß
Henry
 
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