Thema: Bund Dauerserie Heuss Medaillon
Rainer HH Am: 12.02.2019 16:42:03 Gelesen: 9868# 4@  
@ fogerty [#3]

"Belegexemplar" ist keine postalische Bezeichnung. Der Vermerk "Drucksache" muss nicht zwingend auf dem Umschlag angegeben sein. Lediglich der Inhalt muss stimmen und der Umschlag darf nicht verschlossen sein. Der Verlag hatte wohl den Inhalt der Sendung mit Belegexemplar markiert und im selben Zug dann auch den Umschlag damit gestempelt.

Gruß Rainer
 
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