Thema: (?) (183-184) Mit Brief und Siegel: Was sagt uns die Rückseite ?
bayern klassisch Am: 03.10.2009 09:30:34 Gelesen: 217206# 29@  
Hallo,

die persönliche Postportofreiheit wurde auch Postbediensteten verliehen, die man in seinem eigenen Staatsdienst sehen wollte und denen man per Dekret diese zugestand (ein Bonus aus alter Zeit gewissermaßen).

Dieses waren aber absolute Ausnahmen und so sind nur ganz wenige Briefe erhalten geblieben, bei denen wir dieses Gebaren vorder- und rückseitig erkennen können. Vorderseitig waren sie als portofrei zu erkennen, weil sie das liegende X aufwiesen, welches signalisierte, dass nichts zu bezahlen war.

Siegelseitig war der Siegelabdruck anzubringen, der den Absender als portobefreit legitimierte.





Das Beispiel aus Hassfurt von 1864 zeigt uns diese Vorgehensweise perfekt. Man achte auf das kleine Posthorn im Trockensiegel.

Um einmal einen krassen Gegensatz 5 Jahre später zu zeigen, bringe ich die 3. Verschlußart ins Spiel und zwar die gummierten Klebemärkchen, die den Freimarken nicht nachempfunden werden durften, um Verwechselungen auszuschließen und die für Vielschreiber und Firmen gleichermaßen einen Sprung nach vorne darstellten, denn jetzt konnte man ohne Feuer, Wachs, Petschaft oder sonstiges Gerät Briefe siegeln, soviel man wollte.





Der Brief aus dem München von 1869 ist goldig anzusehen und als frühe Verwendung dieser Etiketten zu bezeichnen, wobei ich mir sicher bin, dass es noch deutliche frühere gab.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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