Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Vernian Am: 13.02.2019 11:12:33 Gelesen: 25763# 93@  
@ GR [#91]

Neben den Briefmarken zählen hierzu Automatenmarken sowie die Aufdrucke auf Postkarten und Briefen, soweit diese die bildliche Darstellung eines ausgegebenen Postwertzeichens zum Gegenstand haben.

Hier würde ich doch erst mal eine grammatikalische Prüfung anraten. Denn mit ziemlicher Sicherheit bezieht sich der Teil hinter dem Komma in dem Satz nur auf den zweiten Satzteil nach "sowie", und nicht auf "Automatenmarken", die hier den Briefmarken gleichgesetzt sind.

Abgesehen davon handelt es sich dabei ausdrücklich um die persönliche Ansicht der Antwortenden (mir nicht bekannt ... meines Erachtens) und keine "amtliche" Definition wie schon einleitend in der Antwort mitgeteilt. D.h. diese Antwort ist so viel oder wenig wert wie jede andere persönliche Meinung irgendeines Beitragenden hier.

Best

Vernian
 
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