Thema: Ungültigkeit der Marken in DM-Währung
DL8AAM Am: 13.02.2019 13:39:41 Gelesen: 9564# 31@  
Wie habe ich das zu verstehen?

Das Bundesfinanzministerium schreibt ganz aktuell (2016) zu Postwertzeichen:

5 Rechtliches

5.1 Zivilrecht

Postwertzeichen sind juristisch gesehen sogenannte kleine Inhaberpapiere im Sinne des § 807 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2005 (XI ZR 395/04) gilt das auch für die vor der ersten Postreform 1989 ausgegebenen Marken. Das bedeutet, dass die Marke als Urkunde einen Anspruch auf Beförderung einer Postsendung in dem Umfang verkörpert, der dem aufgedruckten Wert entspricht. Im internationalen Postverkehr sichern die Vereinbarungen des Weltpostvertrags, dass auch die Postdienstleister unterwegs und im Bestimmungsland diesen Nachweis akzeptieren. Mit der Entwertung durch die Stempelung kann keine Leistung mehr verlangt werden. Solange die Postbeförderung staatlich war, war nach der Postordnung das Entgelt für die Briefbeförderung eine öffentlichrechtliche Gebühr. Aufgrund der heutigen privaten Organisationsform der Postunternehmen handelt es sich beim Erwerb des Postwertzeichens um einen privatrechtlichen Kauf.


Heisst das die "alten DM-Marken" nach aktueller ministerieller Auslegung, entgegen der seinerzeitigen Postbekanntmachung, doch noch immer gültig sind?

Gruß
Thomas

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Monatsberichte/2016/10/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-4-Briefmarken-Zeitenspiegel-Wohltaeter-Kunstwerke.html
 
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