Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
DL8AAM Am: 13.02.2019 19:36:01 Gelesen: 25538# 99@  
@ Vernian [#98]

Also wenn ich beim Ministerium ganz offiziell, als Bürger direkt nachfrage und wenn mir daraufhin das Ministerium eine direkte Antwort auf meine ernstgemeinte Anfrage (unter dem "Briefkopf" des Ministeriums) schickt, dann ist das für mich erst einmal eine ebenfalls ernstgemeinte, offiziöse, und auch ministerielle Antwort bzw. Stellungnahme. Ob diese im Nachgang irgendwelchen gerichtlichen "Prüfungen" standhält, kann mir dabei jetzt erst einmal egal sein. Das könnte ich eh nicht beurteilen, nicht einmal der Minister persönlich könnte dieses.

Was soll ich als Bürger denn sonst noch machen? Ich frage eine Behörde und die Behörde antwortet mir. Zumal es sich bei dieser Behörde auch noch um die "oberste" Fachbehörde dieses Bereichs handelt. Besser geht es doch wohl nicht. Und da Ministerien nie selbst antworten können, haben sie dafür ihre zuständigen Mitarbeiter, die dieses für sie tun. Was soll oder kann ich als antwortsuchender Bürger denn sonst noch tun, um eine Klärung zu erlangen? Bis es gegenteilige Stellungnahmen gibt, ist es jetzt deren aktuelle Position.

@ Sammler Individuell [#97]

Das mit dem MICHEL war eher ironisch gemeint. Klar wird der seine seinerzeitige Um-Entscheidung der nun separaten Katalogisierung nicht noch einmal revidieren. Einmal hat ja schon gereicht. ;-) Der MICHEL ist ja auch nur ein privates Erzeugnis, das nach eigenen Regeln arbeitet - für einen Hobbymarkt, dass muss sich nicht an rechtliche Definitionen eines Ministeriums halten. Und philatelistisch macht das ja auch schon Sinn, ATMs getrennt von den bunten Bildchen zu listen.

Beste Grüße
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12415
https://www.philaseiten.de/beitrag/197340