Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
Vernian Am: 14.02.2019 01:38:50 Gelesen: 25468# 100@  
@ DL8AAM [#99]

Vom Prinzip her richtig.

Wenn mir aber ein Angestellter eines Ministeriums derart antwortet, dass "vor dem Hintergrund des grundsätzlichen Nicht-Erteilens von Rechtsauskünften ... allgemeine Hinweise erfolgen", die dann auch noch mit "mir nicht bekannt" und "spricht meines Erachtens" formuliert sind - also rein persönlich und nicht etwa "sind uns (= dem Ministerium) nicht bekannt" oder "nach unserem Verständnis / Meinung/ Ansicht unseres Ministeriums" oder ähnlichem formuliert sind - dann ist das eben eine sehr persönliche Meinung des Mitarbeiters und in keiner Weise etwas, worauf man sich stützen kann.

Anders gesagt: Diese Antwort ist keinen Cent Wert in Hinsicht auf die gestellte Frage. Und nur weil die Antwort "aus dem Ministerium" kommt, dass die "oberste Fachbehörde" zu dem Thema darstellt, ist diese noch lange nicht so formuliert als das man sich darauf stützen könnte.

Hier wurde eine Fragestellung mit einer persönlichen Ansicht beantwortet ohne eingehendere Kenntnis der Materie zu haben. Denn sonst wäre die Formulierung als "amtliche Antwort" ja wohl doch etwas eindeutiger gewesen.

Ein bisschen herumrecherchieren was der Fragesteller da eigentlich anspricht und dann unter der eigentlich ja eh schon fast selbstverständlichen "rechtlichen Unverbindlichkeit" die persönliche Meinung kundtun - das sollte vermutlich jeder Azubi im ersten Lehrjahr hinbekommen. Wenn man sich die Antwort wiederholt durchliest dann sagt der Antwortende doch nur aus, das er keinerlei Ahnung hat ("Eine Legaldefinition von Postwertzeichen ist mir nicht bekannt.") und unter Verweis auf durch ihn recherchierte Sekundärliteratur oder wahrscheinlich nur digitalen Fundus erfolgt eine Belehrung ("im traditionellen Verständnis") über etwas, das dem Fragesteller mit Sicherheit ebenfalls bekannt ist.

Einzig interessant in dieser Antwort ist vielleicht die Definition das auch "Aufdrucke auf Postkarten und Briefen, soweit diese die bildliche Darstellung eines ausgegebenen Postwertzeichens zum Gegenstand haben" zu den Postwertzeichen gezählt werden, wie eben auch Automatenmarken.

Und hier liegt doch der eigentliche Punkt: Automatenmarken sind Postwertzeichen. Was aber ist die Definition von "Automatenmarke"?

Jetzt begebe ich mich ins Laienhafte und definiere einfach, das sind zum Frankrieren von Postsendungen vorgesehene Klebezettelchen, die man aus einem Automaten ziehen kann und die es i.d.R. also nicht vom Bediensteten am Schalter zu kaufen gibt. Und damit sind diese neuen (umstrittenen) Pilotversuch-Frankatur-Klebe-Zettel letztlich eben als Postwertzeichen oder traditionell "Briefmarken" definiert. Welche Kriterien man nun anlegt um diesen Quittungszetteln (denn was genau genommen ist eine Briefmarke eigentlich anderes?) den Status einer Briefmarke zu- oder abzusprechen ist dann der Ermessungsspielraum des Einzelnen, wie weit er Lust hat sich darüber zu ereifern oder nicht.

Und wenn ich schon am Senf abgeben bin: Auch wenn dieses neue Frankaturprodukt Kennzeichen von Freistempeln und Internet-Frankaturverfahren trägt, so ist es doch für jedermann erhältlich und nutzbar, nicht wie Freistempler oder bestimmte Internet-Marken-Nutzermöglichkeiten (Warenpost International sage ich da nur), die nur jemand nutzen kann, der Zugriff darauf hat bzw. erhält. Da sie sich in der eigentlichen Erscheinungsform ansonsten nicht großartig von "klassischen" Automatenmarken unterscheiden (sie kommen aus dem Automaten für Jedermann, haben etwa das gleiche Format, kleben und sind zur Frankatur gedacht) sind es wohl Automatenmarken und damit Postwertzeichen. Nur weil da irgendwelche modernen Matrix und andere Codierungen drauf zu sehen sind ist das doch noch kein Argument es seien keine Postwertzeichen?

Ach was soll's - für mich sind das PWZ, für den ein- oder anderen auch, und für die nächsten halt eben nicht. Lobenswert das man hier versucht eine klare Defintion zu finden um das Ding richtig zu bewerten. Nur wenn die Defintionsfindung nicht gelingt ...

Aber letztlich gilt doch weiterhin: Es muß jeder selber entscheiden was er für sammelwürdig erachtet und was nicht. Andere Dinge sind auch keine PWZ und werden trotzdem gesammelt. Vignetten sind keine PWZ, sehen aber aus wie Briefmarken - gibt es auch Sammler für. Marken von Mikronationen werden von "herkömmlichen" Sammlern auch nicht als sammelwürdig eingestuft weil "nicht amtlich von einem anerkannten Staat". Aber halt eben amtlich von einem nicht anerkannten Staat. :-D

Alles Gute

Vernian
 
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