Thema: Recht: Umtausch der DM- in Euro-Briefmarken / BGH, Urteil vom 11.10.05 - XI ZR 395/04
Holzinger Am: 14.02.2019 14:25:40 Gelesen: 2289# 1@  
@ GR

Diese juristischen Gesichtspunkte passen nicht so recht in das eigentliche Thema. Evtl. mit neuem Thema verschieben? Aber:

BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 395/04

b) Der erkennende Senat schließt sich der erstgenannten Auffassung an. Ein Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB liegt vor, wenn der Aussteller des Papiers sich durch Leistung an den Inhaber befreien kann, der Inhaber die versprochene Leistung zu fordern berechtigt ist und der Besitz der Urkunde zur Geltendmachung des Rechts oder der Forderung erforderlich ist (Erman/Heckelmann, BGB 11. Aufl. § 807 Rdn. 4; Staudinger/Marburger aaO § 807 Rdn. 2, 4). Dies ist bei einer gültigen Briefmarke der Fall.

Hier war allerdings nur die Frage zum „Umtausch“ als relevant zu prüfen:

2. Entgegen der Ansicht der Revision steht dem Kläger kein Umtauschrecht gegen die Beklagte zu. Der Fall, dass Briefmarken durch einen staatlichen Hoheitsakt ihre Gültigkeit und damit ihre Legitimationswirkung verlieren, ist weder gesetzlich noch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten geregelt. Die Lücke ist mit Hilfe ergänzender Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen. Daraus ergibt sich indes kein Anspruch der betroffenen Postkunden auf Übereignung wertgleicher neuer Euro-Briefmarken, der über das von der Beklagten unterbreitete befristete Umtauschangebot hinausgeht.

@ GR

Meine Frage nun:

Wurde diese Lücke geschlossen? Wenn nicht, dann wären DM-Marken doch noch gültig, nur umgetauscht würden sie nicht. Oder sehe ich das Falsch?
 
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