Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
drmoeller_neuss Am: 14.02.2019 15:47:52 Gelesen: 25354# 105@  
@ GR [#102]

Und da sind wir wieder so klug wie zuvor:

§ 43 PostG "Postwertzeichen"

(1) Die Befugnis, Postwertzeichen mit dem Aufdruck "Deutschland" auszugeben und für ungültig zu erklären, ist dem Bundesministerium der Finanzen vorbehalten. Die bildliche Wiedergabe solcher Postwertzeichen ist unzulässig, wenn sie geeignet ist, Verwechslungen mit dem wiedergegebenen Postwertzeichen hervorzurufen.

"Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen" vom 21.10.2016

Die Deutsche Post hat daneben inzwischen eine Reihe von technischen Alternativen zur Freimachung entwickelt, die der betriebswirtschaftlichen Rationalisierung insbesondere bei Großkunden Rechnung tragen:

Automatenmarken, Freistempelmaschinen, Handyporto, Internetmarke, E-Postbrief usw., bei denen es sich aber nicht mehr um Postwertzeichen im eigentlichen Sinn handelt.


Also ist eine Automatenmarke ein Postwertzeichen im uneigentlichen Sinn? Werden die Automatenmarken vom Finanzminister herausgegeben? Oder hat sich einfach jahrelang niemand darum gekümmert, bis die Philaseiten den Skandal aufgedeckt haben?

"Deutsche Post" bringt illegale Postwertzeichen am Finanzminister vorbei heraus :) :D
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/12415
https://www.philaseiten.de/beitrag/197402