Thema: Definition der neuen Bund-Automatenmarken im Pilotversuch ab Dezember 2018
DL8AAM Am: 14.02.2019 16:13:34 Gelesen: 25340# 107@  
@ GR [#104]

Vielen Dank Gerhard.

das macht die Antwort noch bemerkenswerter, a) es handelte sich bei Deiner Anfrage nicht "nur" um einen dummen Bürger, der das Ministerium belästigt, sondern b) Du hast als Anwalt im offiziellen Auftrag eines Mandanten "rechtlich" nachgefragt.

Wie gesagt, die vom Ministerium nun angenommene theoretische §43 PostG-Eigenschaft von Automatenmarken sah ich bisher nicht, zumal - wie gesagt - das BMF in der von uns beiden zitierten Veröffentlichung von 2016 Automatenmarken ausdrücklich (noch) nicht den Status eines "Postwertzeichen im eigentlichen Sinn", d.h. nach §43 PostG, zugebilligt hat bzw. diese sogar expliziit wörtlich als "nicht" ausschloss.

Oder im Ministerium wusste die rechte 2016er nichts von der linken 2019er Hand oder diese philato-rechtliche "Hobbyisten-Haarspalterei" einer Legaldefintion Postwertzeichen im engeren und weiteren Sinne wird dort einfach nicht wirklich so wichtig angesehen und für ernst genommen - wenn dem so ist, dann verstehe ich auch die wirklich schon etwas 'komisch privatklingende' Antwort des Mitarbeiters. ;-)

Nochmals besten Dank und Gruß
Thomas

noch entsprechend konkretisieren, ob die "Automatenmarke" vom Bundesministerium der Finanzen genehmigt worden ist oder nicht.

Die Idee der Genehmigung hatte ich oben ja auch schon aufgeworfen. Durch so eine zwischenzeitliche Genehmigung würden die Automatenmarken ja automatisch auch zu §43er Postwertzeichen ;-) Vielleicht hatte ja ein Praktikant bei der Post zwischenzeitlich (nach 2016) die gleiche, selbe Idee, als wie wir hier und hat ein kostenpflichtiges Genehmigungsverfahren für die "Deutschland-Automatenmarken" beim BMF angestossen. Dann wäre ja alles OK ;-)
 
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