Thema: Alliierte Besetzung: Frei durch Ablösung Reich noch in 1948 ?
alemannia Am: 17.02.2019 13:42:10 Gelesen: 17293# 20@  
@ wuerttemberger [#19]

Stimmt natürlich ebenso, ähnliche Gedanken hatte ich auch.

Wie wäre es mit folgender Möglichkeit:

Die Postgebühren wurden mit Ablösungsvertrag pauschal abgerechnet und waren geringer, je nach Anzahl bzw. Art (Hier: Nachnahme im Ortsverkehr) der Beförderungsleistung innerhalb einer Abrechnungsperiode.

Die Ablösungsverträge sollten abgeschafft werden, um die Einnahmesituation der Post zu verbessern. Die Erhöhung der Gebühren zum 1.3.1946 wurde aus dem gleichen Grund durchgeführt.

Ein neuer Ablösungsvertrag ab 1.3.46 lag nicht vor, denn es sollte sie ja nicht mehr geben, auch nicht zu der Zeit in Bayern.

Der Nachnahmebetrag in Höhe von 2,80 RM war für die Leistung der Polizeibehörde fix und enthielt u.a. den vom Empfänger bis zum 28.2.46 zu tragenden Portobetrag.

Dieser Betrag war somit ab 1.3.46 nicht mehr in der Höhe richtig und wurde durch Nachgebührerhebung korrigiert.

Ob das Familienstandszeugnis dem Empfänger als Drucksache im offenen Brief oder im geschlossenen Ortsbrief zugestellt wurde, ist natürlich damit noch nicht geklärt.

Gruß

Guntram
 
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