Thema: (?) (239) Deutsche Post Dialogpost
Araneus Am: 20.02.2019 22:27:42 Gelesen: 100434# 74@  
@ epem7081 [#73]

Hallo Edwin,

ich hoffe, dass ich etwas zur Klärung beitragen kann.

Postalisch von Bedeutung ist bei diesem Beleg allein die DV-Freimachung. Hierfür gilt, dass außer bei gewöhnlichen Briefen die Sendungsart zu nennen ist, im vorliegenden Fall muss also „Dialogpost“ im Bereich der DV-Freimachung, also im Adressfeld erscheinen. [1]

Die Frankierwelle – hier mit kundeneigenem Motiv – hat nur eine Funktion: Der Frankiervermerk mit der Welle verleiht Ihren Sendungen optisch Schwung, lässt sich mit einem eigenen Motiv Ihrer Wahl kombinieren und wird so zu einer individuellen, sympathischen Visitenkarte beim Versand großer Mengen. [2]
Das Produkt – hier „Dialogpost“ - kann hier genannt werden, muss es aber nicht, wenn es im Adressfeld genannt wird, was, wie gesagt, bei DV-Freimachungen vorgeschrieben ist.

Die dritte Nennung von „Dialogpost“ ist nicht regelkonform und macht den Beleg zu einem Kuriosum. Über der Absenderangabe im Adressfeld befindet sich ein sogenanntes „ PREMIUMADRESS Label“. Dieses Label darf aber nur zum Einsatz kommen, wenn kein anderer Datamatrixcode auf der Sendung Informationen zur Zusatzleistung PREMIUMADRESS enthält. So gibt die Deutsche Post eindeutig vor: „ Die gleichzeitige Verwendung vom PREMIUMADRESS Label und DV-Freimachung mit Datamatrixcode ist nicht möglich.“ [3] Damit soll wohl verhindert werden, dass mehrere Datamatrixcodes widersprüchliche Vorausverfügungen enthalten. Gegen diese Vorgabe der Deutschen Post wurde hier eindeutig verstoßen

Das PREMIUMADRESS Label im vorliegenden Fall wurde am 12.02.2016 erstellt. [4] Möglicherweise hat der Versender zunächst eine Barfreimachung praktiziert und erst später die DV-Freimachung eingeführt und verwendet noch Restbestände älterer Briefumschläge oder er verwendet alte Druckvorlagen beim Erstellen der Versandumschläge.

Da die Kombination von PREMIUMADRESS Label und DV-Freimachung bei Henry's Auktionshaus schon seit geraumer Zeit auftritt, kann man sich eigentlich nur wundern, dass die Deutsche Post das noch nicht unterbunden hat.

Schöne Grüße
Franz-Josef

[1] Vgl. Broschüre der Deutschen Post: DV-Freimachung: Ihr Vorteil mit System, S. 32
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/D_d/DV-Freimachung/dp-handlingbroschuere-dv-freimachung-012019.pdf

[2] Vgl. Merkblatt zum einheitlichen Frankiervermerk
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/F_f/frankiervermerk/dp-frankiervermerk-merkblatt-012019.pdf

[3] Vgl. Nutzungsvorgaben Premiumadress Label, S. 3
https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/P_p/Premiumadress/nutzungsvorgaben_premiumadress-label.pdf

[4] Datamatrixcode ausgelesen mit der Smartphone-App Post DataMatrix Scanner Pro, Version 0.63
 
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