Thema: Brief International nur noch Dokumente zulässig. Keine Waren mehr zulässig
ligneN Am: 21.02.2019 22:44:11 Gelesen: 18531# 58@  
@ 22028 [#57]

Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Deutsche Post AG den internationalen Versand von Warensendungen in Groß- oder Maxibriefen nicht mehr an. Die Änderungen stützen sich auf Vorgaben des Weltpostvereins zur Verzollung von Waren im Zusammenhang mit E-Commerce. Die Deutsche Post AG kann diese Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Bundesnetzagentur vornehmen. Der Sachverhalt wird von der Bundesnetzagentur untersucht.

Diese Antwort der Netzagentur ignoriert das Problem durch Verallgemeinerung.

Nur ein Bruchteil der Änderungen stützt sich auf die Zollvorgaben. Geschenk- oder Büchersendungen von privat haben mit "E-Commerce" nichts zu tun. Die zitierten UPU-Vorgaben gehen darauf auch gar nicht ein.

Es ist sehr wohl ein Thema der Grundversorgung, denn die Post AG bietet für Privatpersonen

- überhaupt keinen Versand von Waren (Achtung, was das sei: Definiton der DP AG) außerhalb der hochpreisigen Versandformen Päckchen ("Premium" aka Luftpost, denn das gernzitierte Günstigüberseepäckechen für 16.- Euro Landweg ist natürlich bei 6- 8 Wochen im Seepostcontainer oft kein Thema) und Paket ("Premimum" so ab 60 Euro) mehr an;

- hat klammheimlich die "Geschenksendung" (zB Weihnachten, Geburtstage) verboten;

Zu diesem Zweck wurde einfach alles außerhalb schriftlicher Mitteilungen als Ware definiert.

So ein Vorgehen mit Verweis auf Hochpreisversand nennt man "prohibitiv".

Versendungsform Warenbrief ist für Geschäftsleute aber auch nur zulässig, wenn sie einen postseitig vorgegebenen - Mindestumsatz pro Quartal - erreichen.

Das bedeutet schlicht das Verbot von Warenversand für alle Privatleute sowie Geschäftsleuten mit geringeren Auslandsversandzahlen als postseitig vorgegeben.

Das hat der Weltpostverein nicht gemeint, und unsere Nachbarn in der Schweiz und Österreich haben das auch nicht so interpretiert (das ist keine Schlamperei bei EU-Nachbarn, während die anständige ehrliche Doitschpost nur treu und korrekt usw. Anweisungen befolgt, wie übereifrige Privat-bürokrauts hier gelegentlich meinen zu müssen glauben).

Die DP AG aber schon, und seht damit allein auf weiter Flur.

Privatpersonen können auch keine Auslandssendungen über 30.- Euro mehr versichern außerhalb "Paket".

Die doch angeblich weiterbestehende Versendungsmöglichkeit per Auslands-Versandform "Warensendung" ist ab 1.1.19 also de fakto:

--> eine preisbegünstigte Versendungsform für Großversender.

Alle anderen Kunden schauen in die Röhre bzw. dürfen das subventionieren.

Das Aus der Büchersendung für alle (außer Presse) hat die UPU auch nicht verlangt.

Das klingt mir nicht mehr nach "Grundversorgung", sondern eher nach einer "Lex Großversender / Amazon".

Und wie Jürgen Olschimke in seinem diesbezüglichen Artikel in der neuen "Philatelie" ausführlich darlegt, folgt die DP AG damit nicht etwa treu und brav angeblichen Vorgaben der UPU, sondern ihrer eigenen Agenda bzw. steht damit sogar ausdrücklich im Widerspruch zu UPU-Vorgaben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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