Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia
briefmarkenwirbler24 Am: 23.02.2019 13:34:51 Gelesen: 248600# 549@  
Hallo zusammen,

heute möchte ich euch gerne eine nette Geschäftskarte zeigen, nichts Spektakuläres, aber ich mag diese Art von Belegen.

Aufgegeben am 03.12.1874 von "G.Schiesser, Burgdorf" in Burgdorf. Leider konnte ich im Internet keine Infos über dieses Geschäft/Unternehmung finden. Adressiert wurde die Karte nach Diessbach bei Thun (heute Oberdiessbach, es gibt noch ein Diessbach bei Büren). Siegelseitig finden wir einen Transitstempel von Grosshöchstetten sowie den Ankuftsstempel jeweils vom darauf folgenden Tag.

Zur Taxierung lässt sich sagen, dass korrekterweise 2 Rappen für eine Drucksache bis 50 gr laut Tarif vom 01.10.1872 bis 01.09.1876 frankiert wurden. Anhand dieser Karte lassen sich auch gut einige Vorschriften erklären:

In der ersten Weisung vom 25.08.1851 wurden bereits einige Maßstäbe genannt, die noch lange Zeit später prägend für die Aufgabe einer Drucksache sein sollten: Frankiert, offen versandt und Handschrift nur als genau festgelegte Ausnahme, hier der genaue Wortlaut:

Für Druckschriften, Lithographien und dgl., insofern sie außer der Adresse, dem Datum und der Namensunterschrift nichts Geschriebenes enthalten, und daher behufs der Prüfung unter Band aufzugeben und zugleich zu frankieren sind, findet...Tarifermäßigung statt

Ergänzt am 20.12.1851 mit der Drohung Gegenstände, die...in einer die Erkennung als Drucksache nicht zugelassenen Verpackung aufgegeben werden, sind bis zum Betrage der Brieftaxe nachzutaxieren

Da es selbst bei geschäftlich genutzten Drucksachen nicht ganz ohne Handschrift ging, wurden am 01.04.1858 neu geregelte Ausnahmen zugelassen: Bei Druckschriften, welche in größerer Zahl aufgegeben werden, kommt die ermäßigte Taxe auch dann in Anwendung, wenn diese Druckschriften einige handschriftliche Zusätze erhalten. Diese Zusätze dürfen aber nur in Zahlen, Daten, Unterschriften und Adressen bestehen, so daß der Charakter der Druckschriften überwiegend bleibt

Handschriftlich hinzugefügt werden darf bspw. bei Einladungskarten der Name und die Eigenschaft des Adressaten sowie der Tag und Ort der Zusammenkunft. Wir sehen also, dass bei oben gezeigter Karte alles genau nach Vorschrift ablief, bloß die Adresse, der Name des Besuchenden sowie der "Tag der Zusammenkunft" sind handschriftlich ergänzt worden.

Liebe Grüße

Kevin



[Quelle: Drucksachen der Schweiz, Matthias Vogt unter Mithilfe von Robert Bäuml]
 
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