Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia
briefmarkenwirbler24 Am: 26.02.2019 17:51:25 Gelesen: 251510# 556@  
Guten Abend in die Runde,

weiter geht´s heute mit einer, wie ich finde, sehr hübschen Buntfrankatur von Winterthur (20.02.1868) nach Zürich.

Es handelt sich hierbei um ein "Zeitungsabonnement auf Nachnahme". Die Verleger trieben die Abonnement-Gebühr viertel-/oder halbjährlich per Nachnahme auf der Schleife des entsprechenden Zeitungs-Exemplares ein.

Die "Transportordnung" vom Oktober 1860 hielt fest, dass für dieses Exemplar die Drucksachen-Taxe und die Nachnahme-Gebühr zu bezahlen waren, durch Aufkleben der Briefmarken.

Die Nachnahmegebühr entsprach laut Tarif vom 01.07.1862 bis zum 30.09.1884 1% Provision des Nachnahmebetrages unter Aufrundung der Bruchteile auf 10 Rappen, auf deutsch: die Mindestgebühr betrug 10 Rappen und bei jeden weiteren 10 Franken wieder 10 Rappen. Die Höchstgebühr der Briefpost waren 50 Franken, alles darüber übernahm die Fahrpost.

Da wir hier eine Inseratsgebühr von 2.40 Franken haben, wurden dafür richtigerweise 10 Rappen frankiert. Normalerweise hätten jetzt 2 Rappen für eine Drucksache der 1. Gewichtsstufe (bis 15 gr) laut Tarif vom 01.08.1862 bis zum 01.09.1871 gereicht, allerdings wurden hier 5 Rappen zusätzlich frankiert.

Jetzt gibt es m.E. zwei Möglichkeiten, entweder es war eine Drucksache der 2. Gewichtsstufe (16-60 gr), für die 5 Rappen zusätzlich zu frankieren waren oder es wurden Spesen für die Post i.H.v. 3 Rappen draufgerechnet (was auch nicht unüblich gewesen ist). Vielleicht weiß jemand mehr.

LG

Kevin


 
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