Thema: Schweiz Dauerserie Sitzende Helvetia
briefmarkenwirbler24 Am: 27.02.2019 09:14:19 Gelesen: 250671# 558@  
@ SH-Sammler [#557]

ich bins wieder mal. Ich möchte eine kleine Korrektur anbringen zum Drucksachengewicht "ab 15 bis 60 Gramm". Dieses Gewicht war nur ganz kurze Zeit ab 01.07.1862 bis zum 31.07.1862 in Anwendung. Ab 01.08.1862 war das Gewicht "ab 15 bis 250 Gramm" und blieb so bis Ende Aug. 1871. Da eine Zeitung schnell mal mehr als 15 Gramm wiegen kann, sind die 5 Rappen für das Drucksachenporto korrekt plus die Mindestgebühr von 10 Rappen für die Nachnahme.

Hallo Hanspeter,

da muss ich Dir leider widersprechen:

Tarif gültig ab dem 01.07.1862:

bis 15 g: 2 Rappen
16-60 g: 5 Rappen
61-250 g: 10 Rappen
über 250 g: Fahrpost-Taxe

Tarif vom 01.08.1862:

bis 15 g: 2 Rappen
16-60 g: 5 Rappen
61-500 g: 10 Rappen
 

Du siehst, die einzige Änderung der beiden Tarife war diejenige, dass die 3.Gewichtsstufe auf 500g erhöht wurde, darunter blieb alles gleich. Ich zitiere übrigens aus dem Handbuch "Drucksachen der Schweiz", welches ich oben bereits erwähnt habe.

Was Du zu den Spesen schreibst, darf nicht so unwiedersprochen bleiben. Vor 1850 wurde hin und wieder ein Botenlohn verlangt. Nachher hatte die (Schweizer) Post ihre Vorschriften und Gebühren, welche zu entrichten waren. Spesen gab es dann keine mehr.

Was das angeht, kann es sein, dass ich etwas falsch verstanden habe, denn es ist im selbigen Handbuch eine solche Nachnahmequittung abgebildet, bei der Spesen berechnet wurden (aus dem Jahre 1868), vielleicht wurde das Wort "Postspesen" einfach als Synonym für die zu bezahlende Gebühr und den jeweiligen Tarif (DS, Brief, etc.) benutzt, also den vom Kunden zu bezahlenden Betrag (dieser war allerdings höher als er hätte sein müssen, so auch vermerkt, daher hatte ich schlussgefolgert, dass etwas zusätzlich berechnet wurde).

Liebe Grüße

Kevin
 

Quelle: www.philaseiten.de
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