@ GR
[#134]Das ist aber keine wirkliche Schädigung der damaligen Deutschen Bundespost und erst recht kein Betrug zum Schaden der Post.
Die Post hat schließlich Anfang der 50er Jahre 2 Pfennig für die Posthornmarke erhalten und die (Teil-) Leistung hat sie dafür erst 1958 erbracht. Letztlich ist die Begrenzung der Frankaturgültigkeit von Postwertzeichen eine mehr oder weniger willkürliche Maßnahme, um bezahlte Leistungen nicht mehr erbringen zu müssen.