Thema: Briefmarkenhändler und Briefmarkensammler früherer Zeiten
Totalo-Flauti Am: 02.03.2019 22:47:56 Gelesen: 139925# 194@  
Liebe Sammlerfreunde,

eine P965 aus Leipzig nach Bremen vom 4.8.1947. Absender war der Leipziger Briefmarkenhändler Hans Schütz. Auf der Rückseite schreibt der Händler, dass er vom Kontrollratsgesetz Nr.48 vom 10.4.1947 betroffen war. Hier sind insbesondere die Artikel V ff. für ihn und andere handelnden Privatpersonen wichtig. Ich hab die betreffenden Regelungen mal zitiert:

"Artikel V. Kauf, Verkauf, Tausch oder Ausstellung von Briefmarken der Vorbesetzungszeit sind verboten.

Artikel VI. 1. In diesem Gesetz bedeutet der Ausdruck „Briefmarken der Vorbesetzungszeit" entwertete oder nicht entwertete Briefmarken, Dienstmarken, Umschläge mit eingedruckten Marken, Postkarten, die während der nationalsozialistischen Regierung zur postalischen Verwendung in Deutschland oder in irgendeinem Land oder Gebiet unter deutscher Besetzung ausgegeben oder hergestellt worden sind; ausgenommen sind Briefmarken, die sich auf Urkunden befinden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgestellt oder in öffentlichen Akten enthalten sind.

2. Marken der Weimarer Republik gelten ohne Rücksicht auf ihren Ausgabetag nicht als Briefmarken der Vorbesetzungszeit in Sinne dieses Gesetzes, vorausgesetzt, daß sie nicht auf Papier gedruckt sind, das Hakenkreuz-Wasserzeichen oder andere nationalsozialistische Symbole oder Zeichen enthält.

Artikel VII. Wer Bestimmungen dieses Gesetzes zuwiderhandelt oder zuwiderzuhandeln versucht, setzt sich der Strafverfolgung vor den deutschen Gerichten oder den Gerichten der Militärregierung aus und wird mit Gefängnis bis zu 5 (fünf) Jahren und mit einer Geldstrafe bis zu 500.000 RM oder mit einer dieser beiden Strafen bestraft."

Da wird wohl so mancher Händler und auch Sammler betroffen gewesen sein. Die Konsequenzen des Gesetzes waren ja nicht zu unterschätzen.

Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.


 
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