Thema: (?) (112) Schweiz Dauerserie Bundesmarke Wappen 1850
briefmarkenwirbler24 Am: 04.03.2019 18:45:40 Gelesen: 39336# 107@  
Hallo zusammen,

heute zeige ich euch mal keinen neuen Brief, sondern versuche mal ein bisschen die Hintergrundinformationen für die Einführung der Rayon-Marken zu beschreiben. An ein paar Stellen ist ja bereits darauf eingegangen worden, aber noch nicht wirklich tiefergehend.

Beginnen wir mal mit der Einführung der Ortspost:

Als in den ersten Postgesetzen von Frankierung die Rede war, wurde darunter erst mal nur die Vorauszahlung des Portos verstanden, nicht etwa die Frankatur mit Marken. Frankaturzwang bestand ohnehin erst mal nur für eingeschriebene Briefe, Drucksachen, Nachnahmesendungen, Muster zur ermäßigten Taxe im 1.Rayon und Ortsbriefe (insofern die ermäßigte Taxe von 2/1/2 Rappen beansprucht wurde). Mit Kreisschreiben vom 05.04.1850 bewilligte das Postdepartement den Kreispostdirektionen in gewissen Orten eine Ortspost einzuführen. Gleichzeitig wurde die Ausgabe von Frankomarken zu 2/1/2 Rappen für die im Gesetz vorgesehene ermäßigte Taxe bekanntgegeben. Folgende Orte wurden namentliche benannt:

Lausanne, Freiburg, Vevey, Bern, Burgdorf, Thun, Neuenburg, Biel, Le Locle, La Chaux-de-Fonds, Basel, Solothurn, Aargau, Zofingen, Lenzburg, Baden, Luzern, Schwyz, Altdorf, Zürich, Winterthur, Rischterswyl, Wädenschwyl, Zug, Schaffhausen, Frauenfeld, St.Gallen, Rorschach, Altstätten, Wattwil, Rapperschwyl, Chur, Bellinzona, Lugano und Locarno (ferner bekannt von Nyon und Porrentruy).

Nun zu den Vorschriften bzgl. der Abstemplung:

In der oben genannten Weisung des Postdepartements ist ebenso folgendes zu vernehmen:

- Marken sollen in der linken oberen Ecke verklebt werden
- damit bereits verwendete Marken nicht zum zweiten Mal benutzt werden, müssen diese vor Abgabe der Briefe mit dem Ortsstempel so
überdeckt werden, dass jenes jederzeit auch ersichtlich ist
- ist es ebenfalls gestattet die Marke mit schwarzer Tinte kreuzweise zu durchstreichen (Federzugentwertung)
 

Mit dem Postanweisung 26 im September 1850 wurde die Einführung der Rayon-Marken (für den 1. und 2. Rayon) bekanntgegeben für die Verwendung ab Oktober (dem 1.Weinmonat).

Für die Entwertung derselbigen wurden die Stempel "PP" (Port payé); PD (Payé destination) oder Franko vorgesehen. Die Postablagen, die diese Stempel nicht besaßen, hatten die Entwertung eben per Federzug vorzunehmen und das nächstgelegene Postbüro hatte dann die Stempel "PD", "PP" oder "Franko" draufzudrücken. Gleichzeitig wurde die ursprünglich angeordnete Benutzung des Ortsstempels zur Markenentwertung wieder rückgängig gemacht. Diese Regelung der Ortsstempel wurde allerdings am 22.10.1850 wieder zurückgenommen und die Verwendung derselbigen erlaubt. Die damaligen Bestimmungen waren jedoch nie wirklich "definitiv" ausgesprochen worden, sondern wurden immer schwammig formuliert, sodass sich recht viele Stempelformen auf den Briefen finden können, jedoch nur bis zum 01.08.1851, als die Rauten eingeführt wurden. Vorgeschrieben wurde auch stets die Verwendung schwarzer Tinte, dennoch hielten sich nicht alle Postämter daran (z.B. Basel, St.Gallen, Zürich) und es lassen sich auch rote Stempel und Entwertungen finden.
Im Jahre 1856 waren noch etwa 75% aller Inlandsbriefe unfrankiert.

Am 23.05.1857 wurden die eingeführten Rauten wieder außer Gebrauch gesetzt und durch Ortsstempel ersetzt.

So viel für´s Erste, morgen geht es dann weiter.

Liebe Grüße

Kevin
 

Quelle: www.philaseiten.de
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