Thema: DPAG: Neuregelung des Warenversandes ins Ausland
Vernian Am: 07.03.2019 17:46:58 Gelesen: 27521# 4@  
"7. Die Eingabemaske auf der Website ist für lange Empfängernamen und Straßen viel zu kurz. Hier ist Phantasie gefragt und die Felder „Adresszusatz“ und „Ergänzende Ortsangaben“ können ggf. genutzt werden. Unter Umständen ist ein zusätzlicher Aufkleber auf der Sendung mit detaillierten Angaben für den Zusteller vonnöten. Die Felder Telefonnummer und Email des Kunden müssen ausgefüllt werden. Bei Online-Bestellungen liegt die Email vor; das Fehlen einer Telefonnummer kann durch Eintrag einer“0“ behoben werden."

Ich habe nach Anbringen des Warenpostlabels einfach einen vollständigen Adresslabel über die Adresse auf diesen geklebt. Hier wird tatsächlich ein Unding beschrieben, das noch behoben werden muss.

Das man als Geschäftskunde sich kein Adressbuch für regelmässig wiederkehrende Adressaten anlegen und durch copy-and-paste diese Adressen immer wieder in die Maske einsetzen kann ist ebenfalls ein gewaltiges Manko. Der Arbeitsaufwand für jedes Label den Adressaten manuell eingeben zu müssen erinnert an Stift- und Papierkorrespondenz.

"11. Bei der Aufgabe werden die Sendungen am Postschalter gescannt und man erhält die gewohnte Quittung."

Schön wär's. Ich habe inzwischen ein paar "Warenpost International" - Sendungen auf den Weg gebracht, davon eine mit "Tracking". Während ich andere auch einfach in den Postkasten geworfen habe (was ja ausdrücklich zulässig ist) habe ich die Sendung, die ich mit Tracking gebucht hatte, an der Postfiliale in unserer Tankstelle "um die Ecke" abgegeben. Dort war man bzw. frau nicht in der Lage die Sendung einzuscannen und mir einen Beleg zu geben, die Versandform war gänzlich unbekannt und die Dame meinte dann nur "na, wenn es bezahlt ist dann ist ja alles gut". Ab dem Folgetag konnte ich dann online sehen, dass meine Sendung tatsächlich ein Logistikzentrum erreicht hatte.

Gruß

Vernian
 
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